FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Alle 2 Jahre. Die erste Eigentümerversammlung findet im Jänner oder Februar nach Übernahme statt um alle offenen Wünsche/Beschwerden/Sanierungen zu klären.

Im Falle von Sanierungen finden für die Präsentation der Sanierungs- und Finanzierungskonzepte (wenn notwendig) ebenfalls Eigentümerversammlungen statt. Die Kosten dafür sind durch das Bauverwaltungshonorar abgedeckt.

Wir haben einen eigenen Außendienstmitarbeiter, der speziell für technische Objektbegehungen ausgebildet ist. Dieser besucht aktuell alle Liegenschaften zwischen 2 – 4 mal pro Jahr – die Reihung und zeitliche Abfolge ist abhängig von der täglich anfallenden Arbeit (Meldung von Bewohnern, Aushänge, Besichtigungen, etc.), daher ist eine genaue Planung bzw. eine fixe Zusage der Termine im Vorhinein nicht möglich.

Sollten Sie einen fixen Intervall von 4mal jährlich wünschen, mit vorheriger Ankündigung oder fixem Termin, ist dies möglich, jedoch kostenpflichtig.

Wir haben eine eigene Software für die Wartung und Evidenzierung jeglicher Fristen/Aufgaben/Urgenzen. Dieses System gewährleistet, dass auch im Falle von Abwesenheit Ihres Verwalters (Krankheit, Urlaub), die Fristen von dessen Vertretung eingehalten werden und auch alle notwendigen Infos an die Eigentümer weitergegeben werden können.

Die Abwicklung der einzelnen Sanierungen / Projekte wird aufgrund von vordefinierten Abläufen, die sich je nach Gegebenheiten und Anforderungen anpassen lassen, abgearbeitet und dokumentiert, sodass auch hier gewährleistet ist, dass beim Ausfall Ihres Verwalters die Vertretung weiterarbeiten kann und nichts liegenbleibt.

Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich einer Musterabrechnung: Musterabrechnung anfordern

Aufgrund unserer Größe und Struktur haben wir laufend Sanierungsprojekte – angefangen von kleinen Ausbesserungsarbeiten bis hin zu Komplettsanierungen und thermischen Sanierungen.

Für nicht wiederkehrende Erhaltungsmaßnahmen werden 3 Kostenvoranschläge eingeholt.

Wir arbeiten vorrangig mit ausgesuchten Firmen zusammen, welche unsererseits strengen Qualitätskontrollen unterzogen werden bzw. mit Hausprofessionisten, welche die Liegenschaft bereits kennen und wo die Eigentümer bereits gute Erfahrungen gemacht haben.

Bei kleineren Reparaturen wird bei Rechnungseingang mit einem Eigentümer bzw. mit dem Hausreiniger Kontakt aufgenommen, ob die Arbeiten durchgeführt wurden.

Bei Sanierungen erfolgt eine Rechnungsabnahme durch einen unserer Techniker vor Ort. Dieser Mehraufwand ist durch das Bauverwaltungshonorar abgedeckt.

Wir arbeiten mit 2 Rechtsanwaltskanzleien zusammen, welche uns für rechtsfreundliche Beratung zur Verfügung stehen und im Bedarfsfall von der Eigentümergemeinschaft beauftragt werden können.

Reine WE Verwaltung in Wien und Niederösterreich, 150 Liegenschaften.

1 Geschäftsführer
6 Verwalter (davon 1 Bautechniker
4 Verwaltungsassistenten
1 Bautechniker (ohne Verwalterprüfung)
5 Buchhalter
4 Administrationsmitarbeiter
1 Lehrling
1 Hund

Es wird Ihnen ein Verwalter zugeteilt, welcher sich um alle Belangen des Hauses kümmert und Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall wird er Mitarbeiter aus anderen Abteilungen hinzuziehen.

  • Information an alle Wohnungseigentümer, dass wir Verwaltung ab 01.01. übernehmen und Übermittlung aller wichtigen Informationen über unsere Kanzlei (Ansprechpartner, Kontaktdaten, etc.)
  • Anfordern der notwendigen Unterlagen zur termingerechten EDV-Anlage, sodass alle Eigentümer die Vorschreibung ab Jänner rechtzeitig erhalten.
  • Verständigung aller Firmen (Strom, Fernwärme, Rauchfangkehrer, etc.) über Verwalterwechsel.
  • Begehung mit interessierten Eigentümern, Ihrem zuständigen Verwalter und einem Bautechniker vor Ort vor der ersten Eigentümerversammlung.
  • Übernahme aller Hausakte und Unterlagen von der alten Hausverwaltung anhand einer speziell ausgearbeiteten Checkliste.
  • Anforderung Akonto der Reparaturrücklage von der Hausverwaltung.
  • Versand und Verrechnung der Abrechnung an die Eigentümer, sobald wir diese von der Vorverwaltung erhalten haben.
  • Eintragung des Verwalters im Grundbuch (hierfür ist die Unterschrift eines Eigentümers notwendig).
  • Vertragsmanagement: Prüfung der Versicherungspolizze durch unseren Versicherungsbetreuer, Übernahme des Stromvertrags in unseren Großkundenvertrag, Prüfung der Reinigungs- und Schneeräumverträge, etc.
  • Seitens der Eigentümer ist ein rechtskräftiger Beschluss zur Kündigung und Bestellung der Hausverwaltung zu fassen, sowie die termingerechte Übermittlung der Kündigung an den aktuellen Verwalter.